Heimkosten

  • Grundsätzlich sind die Heimkosten vom jeweiligen Bewohner selbst zu tragen.
  • Jene Personen, deren Einkommen für die Heimkosten nicht ausreicht, haben das Recht einen Antrag auf Restkostenübernahme an die zuständige Behörde zu stellen.
  • Wir besprechen die Details dazu gerne mit Ihnen persönlich und sind auch bei der Antragstellung jederzeit behilflich.